Staat-Land-Komune&-Haftung

 

...wenn ein Schaden, z.b. durch den Einsatz eines sogenannten 

"verdecktenErmittlers", ganz gleich welcher Art, einer Person 

zugefügt wird, denn in eine "QuerErmittlung" kann JEDER geraten,

der KEINERLEI Kontakt zu Drogen, Waffen, Prostitution, MotorRadclub

etc. in die Schuhe geschoben oder nachgewisen werden kann-

 

so stellt sich die Frage der HAFTUNG.

 

Es geht hier nicht darum den, evtl. kriminell handelnden, Ermittler

zu bestrafen sondern einen dadurch geschädigten zu entschädigen.

 

Staat-Land-oder Komune ? Wer ist zuständig ?

Die Komune die es ausführte -

auch wenn es die Ratten eines "Ermittlers"  waren,

die der Beamte nicht mal kennen will.  Meiner-Meinung-nach.

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